Hilflosenentschädigung

Gesundheitliche Einschränkungen erfordern Hilfe im Alltag.

Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung durch Drittpersonen bedarf, ist im Sinne der AHV «hilflos» und hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Es bestehen drei Stufen: leichte, mittlere und schwere Hilflosigkeit.

Anspruch

Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen unter der Voraussetzung, dass die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens sechs Monate gedauert hat und kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht. Die Anmeldung für Hilflosenentschädigung zur AHV-Rente ist bei der IV-Stelle des Wohnkantons einzureichen. 

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Aktuell versenden Betrüger Phishing-E-Mails im Namen von AHV-Ausgleichskassen. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass eine Rückerstattung ausstehe und man dafür seine persönlichen Daten sowie die Kreditkarteninformationen bekanntgeben soll. Bitte löschen Sie diese Mails umgehend. Mehr Informationen finden Sie hier: