Selbständigerwerbende: Zinsabzug auf investiertes Eigenkapital 2022

Für das Jahr 2022 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ein Zins von 1,5 % des im Betrieb investierten Eigenkapital abgezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert in der Mitteilung Nr. 462 über den Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital für das Jahr 2022.

Nachfolgend finden Sie den Link auf die komplette Medienmitteilung des BSV:

Mitteilung Nr. 462