Seit Juni 2023 arbeitet die AKSO mit einem neuen Betriebssystem AKIS.net. Damit wir den Kundenservice hochhalten können, müssen wir das Vorgehen im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland überarbeiten. Das heisst für Sie als Kunde, dass wir die Familienzulagen nur noch rückwirkend ausrichten können. So prüfen wir beispielsweise zu Beginn des Jahres 2025 die Ansprüche für das Jahr 2024. Diese Prozessänderung tritt per sofort in Kraft. Anmeldungen und Gesuche, welche bereits bei der AKSO eingegangen sind, sind nicht von der Prozessänderung betroffen.
Mitteilungen Familienzulagen
Praxisänderung Differenzzulagen EU/EFTA