Information zur bevorstehenden Jahresumrechnung der Verfügungen/Neuberechnungen der Ergänzungsleistungen per 01.01.2025

Wir beziehen uns auf die bevorstehende Jahresumrechnung für den Anspruch auf die Ergänzungsleistungen per 01.01.2025. Die Jahresumrechnung wird in der Woche 51 durch die Ausgleichskasse Solothurn vorgenommen.

Prämienverbilligung/Durchschnittsprämie

Mit der Jahresumrechnung der Ergänzungsleistungen wird Ihre ab 01.01.2025 gültige effektive Prämie der Grundversicherung (KVG) in die Berechnung übernommen, höchstens jedoch die kantonale Durchschnittsprämie.

Es kann sein, dass Sie von Ihrer Krankenkasse bereits eine Rechnung für die Prämie für Januar 2025 über den gesamten Betrag, ohne Berücksichtigung der Prämienverbilligung der Ergänzungsleistung, erhalten haben.

Die Anpassung der Prämienrechnung für das Jahr 2025 (oder Januar 2025) wird Ende Dezember 2024 automatisch erfolgen. Sie werden spätestens im Verlauf vom Januar 2025 eine angepasste Rechnung der Krankenkasse erhalten, in der die Prämienverbilligung berücksichtigt ist. Die bereits erhaltene Rechnung können Sie ignorieren.

Sollte gemäss der neuen Verfügung der Ergänzungsleistungen ab 01.01.2025 die ganze Prämie übernommen werden, so müssen Sie für die Grundversicherung keine Prämien mehr an die Krankenversicherung entrichten. Die Auszahlung der Prämien wird von der Ausgleichskasse an die zuständige Krankenversicherung direkt erfolgen.

Falls Sie bereits eine Prämienrechnung für Januar 2025 erhalten haben, müssen Sie diese nicht an die Ausgleichskasse weiterleiten.

Individuelle Anpassungen der Leistungen

Individuelle Anpassungen aufgrund Ihrer eingereichten Unterlagen werden separat und zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Sie erhalten zum gegebenen Zeitpunkt eine neue Verfügung.

Bitte erheben Sie keine Einsprache gegen die Verfügung per 01.01.2025 und reichen Sie uns, falls noch nicht erfolgt, die Belege ein, welche eine Anpassung zur Folge haben.