AHV/IV-Minimalrente steigt um 35 Franken

Der Bundesrat hat entschieden, die AHV/IV-Renten ab dem 1. Januar 2025 um 2,9 % zu erhöhen.

Die Minimalrente steigt von 1'225 auf 1'260 Franken und die Maximalrente von 2'450 auf 2'520 Franken pro Monat.

Gleichzeitig werden die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge, die Mindestbeiträge für Selbständige und Nichterwerbstätige sowie die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen angepasst.

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