Änderungen von massgebenden Beträgen im Beitragsbereich

Im Zuge der Rentenerhöhung per 01.01.2025, welche durch den Bundesrat beschlossen wurde, verändern sich unter anderem auch massgebende Beträge im AHV-Beitragsbereich.

Arbeitgeber:

  • Geringfügige Löhne die CHF 2'500.00 (bisher CHF 2'300.00) pro Arbeitgeber nicht übersteigen, werden nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben.
  • BVG-Anschlusskontrolle: Die Eintrittsschwelle ins BVG beträgt neu CHF 22'680.00 (bisher CHF 22'050.00).

Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige:

  • Der Minimalbeitrag beträgt neu CHF 530.00 (bisher CHF 514.00; ohne Verwaltungskostenbeitrag).
  • Vom Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit, dass CHF 2'500.00 (bisher CHF 2'300.00) pro Jahr nicht übersteigt, werden Beiträge nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben.

Die Mitteilung des Bundes finden Sie hier.