Todesfall

Renten nach einem Todesfall sowie Informationen zu den Beiträgen

Hinterlassenenrente

Anspruch auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten haben Personen, deren Ehepartner oder Ehepartnerin bzw. Vater oder Mutter gestorben sind.

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Nichterwerbstätigen-Beiträge

Witwen, Witwer und Waisen, die keine Beiträge über eine Erwerbstätigkeit entrichten, sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs als Nichterwerbstätige beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem das ordentliche Rentenalter erreicht wird.

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