Todesfall
Renten nach einem Todesfall sowie Informationen zu den Beiträgen
Hinterlassenenrente
Anspruch auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten haben Personen, deren Ehepartner oder Ehepartnerin bzw. Vater oder Mutter gestorben sind.
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Nichterwerbstätigen-Beiträge
Witwen, Witwer und Waisen, die keine Beiträge über eine Erwerbstätigkeit entrichten, sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs als Nichterwerbstätige beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem das ordentliche Rentenalter erreicht wird.
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