Erwerbsaufnahme

Informationen zu Erwerbseintritt, Stellenwechsel, AHV-Beiträgen und Versicherungsausweis

Erwerbseintritt

Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse nimmt der Arbeitgebende mit der Lohnbescheinigung vor.

Mehr zu den Beiträgen allgemein

Stellenwechsel

Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden. Der Arbeitgebende meldet mit der Lohnbescheinigung jeweils Ende Jahr die Namen und Einkommen der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmenden.

Versicherungsausweis

Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (z. B. für Grenzgänger/innen oder bei Zuzug aus dem Ausland). Die AHV-Nummer ist auch auf der Krankenversicherungskarte aufgeführt.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn bleibt von Karfreitag, 18. April 2025 bis und mit Ostermontag, 21. April 2025, geschlossen. Ab dem 22. April 2025 sind wir gerne wieder für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!