Beiträge abrechnen

Pflichten der Unternehmen gegenüber der AHV

Beitragspflicht

Arbeitgebende entrichten gegenüber der Ausgleichskasse die vollen Beiträge der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Dabei ziehen sie die Hälfte der AHV/IV/EO und ALV-Beiträge vom Lohn der Mitarbeitenden ab.

Mehr zur Beitragspflicht

Lohnsummenmeldung

Arbeitgebende rechnen monatlich oder quartalsweise Akontobeiträge auf den ausbezahlten Lohnsummen mit der Ausgleichskasse ab. Die definitive Abrechnung der ausbezahlten Lohnsumme muss bis zum 30. Januar des Folgejahres mittels detaillierter Abrechnung der Ausgleichskasse deklariert werden.

Meldung der Neueintritte

Arbeitgebende müssen der Ausgleichskasse für jeden neuen Arbeitnehmer und jede neue Arbeitnehmerin, welche noch keine Versicherungsnummer haben, innerhalb eines Monats nach Stellenantritt die Anmeldung für einen Versicherungsausweis zustellen.

Mehr zum Versicherungsausweis

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Aktuell versenden Betrüger Phishing-E-Mails im Namen von AHV-Ausgleichskassen. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass eine Rückerstattung ausstehe und man dafür seine persönlichen Daten sowie die Kreditkarteninformationen bekanntgeben soll. Bitte löschen Sie diese Mails umgehend. Mehr Informationen finden Sie hier: