Entsendungen

Wenn Sie Mitarbeitende vorübergehend entsenden, bleiben diese weiterhin dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt.

Sie können die Entsendungen via Webapplikation ALPS (Application Legislation Platform Switzerland) beantragen. Mit connect – dem Onlineportal für Arbeitgebende – haben Sie direkten Zugriff auf ALPS. Informationen zu connect und zur Registrierung finden Sie hier.

Die Entsendungsbescheinigung der Ausgleichskasse gilt bei einer vorübergehenden Beschäftigung in der EU/EFTA für maximal zwei Jahre. Entsendungen sind nur von der Schweiz in einen Vertragsstaat oder von einem Vertragsstaat in die Schweiz möglich.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Aktuell versenden Betrüger Phishing-E-Mails im Namen von AHV-Ausgleichskassen. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass eine Rückerstattung ausstehe und man dafür seine persönlichen Daten sowie die Kreditkarteninformationen bekanntgeben soll. Bitte löschen Sie diese Mails umgehend. Mehr Informationen finden Sie hier: