Betreuungsentschädigung (BUE)

Eltern haben Anspruch auf Urlaub, wenn ihr Kind schwer erkrankt oder verunfallt.

Die Betreuungsentschädigung (BUE) ist für Eltern vorgesehen, deren minderjähriges Kind eine schwere Beeinträchtigung erleidet und dadurch einen erhöhten Bedarf an Begleitung und Pflege hat. Eine ärztliche Bescheinigung ist zwingend nötig. Ein Geburtsgebrechen oder eine Behinderung an sich gelten nicht als schwere gesundheitliche Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes.
Der Entschädigungsanspruch beginnt am Tag des Unterbruchs der Erwerbstätigkeit für die Betreuung des gesundheitlich schwer beeinträchtigen Kindes. Der Anspruch endet spätestens nach 18 Monaten. Er endet vor Ablauf dieser Frist, wenn 98 Tagegelder bezogen worden sind.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Aktuell versenden Betrüger Phishing-E-Mails im Namen von AHV-Ausgleichskassen. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass eine Rückerstattung ausstehe und man dafür seine persönlichen Daten sowie die Kreditkarteninformationen bekanntgeben soll. Bitte löschen Sie diese Mails umgehend. Mehr Informationen finden Sie hier: