Prämienverbilligung (IPV)

Beiträge an die Krankenkassenprämie für Personen mit wenig Einkommen und für Familien

Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien unabhängig von Einkommen und Vermögen der Versicherten. Die Prämienverbilligungen dienen dazu, die grossen finanziellen Belastungen gewisser Versicherten zu reduzieren. Der Kanton Solothurn legt am Anfang jedes Jahres fest, welche Kriterien für die Prämienverbilligungen gelten. Die bezugsberechtigten Personen erhalten die Antragsformulare direkt von der AKSO. Die Anträge müssen jeweils bis spätestens 31. Juli eingereicht werden.

Prämienverbilligung 2024

Der Versand der Antragsformulare für die Prämienverbilligung 2024 an die voraussichtlich bezugsberechtigten Personen im Kanton Solothurn ist erfolgt. Die Formulare konnten bis 31. Juli 2024 bezogen werden. Ausnahme bilden Personen, welche noch keine definitive Steuerveranlagung 2022 erhalten haben.

Anmeldung für quellenbesteuerte Personen

Quellenbesteuerte Personen können jeweils ab Ende Mai des Anspruchsjahres das Antragsformular beim Arbeitgeber verlangen oder direkt über diese Website beziehen. Die Einreichungsfrist ist der 31. Dezember des Anspruchjahres.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Aktuell versenden Betrüger Phishing-E-Mails im Namen von AHV-Ausgleichskassen. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass eine Rückerstattung ausstehe und man dafür seine persönlichen Daten sowie die Kreditkarteninformationen bekanntgeben soll. Bitte löschen Sie diese Mails umgehend. Mehr Informationen finden Sie hier: