Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen unterstützen Personen, welche trotz einer AHV- / IV-Rente zu wenig Einkommen haben.

  • Zusätzlich muss der Wohnsitz oder tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz sein. Ergänzungsleistungen werden daher nicht an Personen ausgerichtet, die im Ausland leben.

    Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen ist bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnsitzes einzureichen. Die entsprechende Adresse finden Sie unter folgenden Link.

  • Es werden folgende Ausgaben / Einnahmen in die Berechnung einbezogen:

    Anerkannte Ausgaben

    • Betrag allgemeiner Lebensbedarf (unterschiedliche Höhe für Alleinstehende / Ehepaare / Kinder)
    • Mietzins (Begrenzung nach oben und Abstufung bei Mehrpersonenhaushalten)
    • Wohnkosten bei eigener Liegenschaft oder bei Wohnrecht / Nutzniessung
    • Tagestaxe (für Personen in Heimen)
    • Betrag für persönliche Auslagen (Personen in Heimen)
    • Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV, IV)
    • Prämie für die Krankenversicherung (Pauschalbetrag)
    • usw.

    Anrechenbare Einnahmen

    • Erwerbseinkünfte
    • Einkünfte aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen
    • Renten, Pension oder andere wiederkehrende Leistungen, einschliesslich Renten AHV / IV
    • Anteil des Reinvermögen nach Abzug eines Freibetrages
    • Familienzulagen
    • Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet wurde
    • usw.


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