Entschädigung für den anderen Elternteil (EAE)
Nach der Geburt eines Kindes haben der Vater oder die Ehefrau der Mutter Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Vaterschaftsentschädigung wurde am 1. Januar 2021 eingeführt. Durch die Einführung der Ehe für alle per 1. Juli 2022 änderte sich der Name. Auch die Ehefrau der Mutter hat Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung. Daher heisst diese neu Entschädigung für den anderen Elternteil. Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet, längstens für 14 Tage. Sie kann zusammenhängend oder in Einzeltagen bezogen werden, innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes.
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Anmeldung Entschädigung des andern Elternteils
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Ergänzungsblatt Entschädigung des andern Elternteils
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Arbeitgeberbescheinigung Anmeldung für arbeitslose dienstleistende Personen ohne Arbeitslosenversicherung
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Anmeldung Verlängerung Entschädigung infolge Todesfall des anderen Elternteil
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Merkblatt 6.04 - Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter)