Hinterlassenenrenten
Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Ehefrau hat zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder
- Die Ehefrau hat das 45. Altersjahr zurückgelegt und war mindestens 5 Jahre verheiratet
Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Gatte oder ehemalige Gattin verstorben ist, haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf eine Witwenrente.
Die Voraussetzungen sind hierfür, dass sie aus der Ehe (oder geschiedenen Ehe) Kinder unter 18 Jahren haben. Sobald das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendet, erlischt der Anspruch auf eine Witwerrente.
Beim Tod beider Elternteile besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten: je eine pro Elternteil. Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.
Sind lückenlos Beiträge gezahlt worden, erhalten Witwen und Witwer eine monatliche Rente von aktuell CHF 980.00 bis CHF 1'960.00. Waisen erhalten in diesem Fall eine monatliche Rente von aktuell CHF 490.00 bis CHF 980.00.