Altersrenten

Ab dem Referenzalter erhalten Sie Ihre Altersrente. Sie können die Rente auch vorbeziehen, aufschieben oder eine Teil-Rente beziehen.

Flexibler Bezug der Altersrente
Berechnung der Altersrente
Anmeldung Altersrente
  • Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich. Die Anmeldung sollte etwa vier bis sechs Monate vor Erreichen des Rentenalters eingereicht werden, damit die Ausgleichskasse alle notwendigen Unterlagen beschaffen und die Rente berechnen kann.

  • Die Höhe der Rente ist nach unten wie nach oben begrenzt: Die Maximalrenten sind höchstens doppelt so hoch wie die Minimalrenten.

    Jede und jeder Versicherte kann kostenlos eine Vorausberechnung der Altersrente beantragen.

    Sie können auch selbst eine sogenannte Rentenschätzung vornehmen.

  • Ein Rentenvorbezug ist ab dem 63. Altersjahr, ein Rentenaufschub bis zum 70. Altersjahr möglich. Wenn Sie nur eine Teilrente beziehen möchten, können Sie das in der Höhe von 20 % bis 80 % (der ganzen Rente). Sie haben einmal die Möglichkeit, den Teilrentenbezug anzupassen. Beispiel: Mit 63 Jahren beziehen Sie eine Teilrente von 50 % und mit 64 Jahren eine Teilrente von 80 %. Ab dem 65. Altersjahr beziehen Sie die ganze Rente (100 %).

    Der Rentenvorbezug sowie der Rentenaufschub müssen mit dem Formular Anmeldung für eine Altersrente erfolgen.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Aktuell versenden Betrüger Phishing-E-Mails im Namen von AHV-Ausgleichskassen. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass eine Rückerstattung ausstehe und man dafür seine persönlichen Daten sowie die Kreditkarteninformationen bekanntgeben soll. Bitte löschen Sie diese Mails umgehend. Mehr Informationen finden Sie hier: